Ilona Schröder Fotografie

TFP - Vertrag

§ 1Veröffentlichungsrecht

Die Person erklärt sich damit einverstanden, dass die entstandenen Aufnahmen zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt von der Fotografin genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Im Falle von Veröffentlichungen stellt die Person keine Ansprüche, auch nicht gegen Dritte

§ 2 Persönlichkeitsrechte; Namensnennung

Die Fotografin verpflichtet sich, die Persönlichkeitsrechte der Person zu wahren. Die Aufnahmen dürfen nur unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts der Person bearbeitet, umgestaltet und publiziert werden.

§ 3 Honorar

Die Person erhält als Honorar für die Tätigkeit und Übertragung der Verwertungsrechte keine monetäre Vergütung, sondern eine Auswahl der entstandenen Aufnahmen, die von der Fotografin bearbeitet wurden. Mit diesem Honorar sind sämtliche Ansprüche der Person vollständig abgegolten.

§ 4 Vertragsänderungen und Nebenabreden

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

 

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